Abgelehnt! Sulejmani darf nicht für den HSV III ran

Großer Verwunderung in Norderstedt

27. August 2015, 10:40 Uhr

Auch bei der Anhängerschaft des HSV III ist die Verwunderung über das getroffene Urteil groß. Foto: noveski.com

Am 21. August haben wir über den „Fall“ Veli Sulejmani berichtet. Kurz zusammengefasst: Der 18-Jährige, der bereits in der Jugend für den Hamburger SV III kickte, kehrte im Sommer aus der A-Regio des Niendorfer TSV nach Norderstedt zurück. Einen Einsatz absolvierte der Offensiv-Allrounder in den bisherigen vier Partien der „Rothosen“ in der Landesliga Hammonia allerdings nicht. Der Grund: Sulejmani fehlte bis dato die Spielerlaubnis, da eine neue Regelung in den Durchführungsbestimmungen des HFV für viele Fragezeichen beim HSV III sorgte. Demzufolge musste geklärt werden, ob es sich beim Landesliga-Aufsteiger um die erste Mannschaft im Leistungsklassenbereich des HFV handelt. Die Antwort: Nein!

Die Verwunderung bei den Verantwortlichen in Norderstedt war groß, als am Dienstag die schriftliche Erklärung vom Verband eintraf, wonach der Spieler Veli Sulejmani nicht für den HSV III spielberechtigt sei. „Zurzeit lassen wir die schriftliche Begründung von unserer juristischen Rechtsabteilung auswerten, um zu gucken, was man dagegen tun kann“, erklärt uns der stellvertretende Abteilungsleiter des Landesligisten, Robert Gemmecker, auf Nachfrage: „Es gab zwei Begründungen, die in der schriftlichen Erklärung angeführt waren“, ergänzt Gemmecker und geht ins Detail. „Zunächst einmal hieß es, dass wir nicht die erste Mannschaft im LK-Bereich sein sollen, sondern dass es sich dabei um die Regionalliga-Mannschaft des HSV handeln würde. Zudem habe er für zwei Jahre keine Pflichtspielerlaubnis für uns, da er ein halbes Jahr in Niendorf war.“

Zumindest die erste Begründung mutmaßt doch ein wenig verwunderlich an, da in Paragraph 16 der Herren-Spielordnung unter Punkt 2 wenig zweideutig und eigentlich klar geregelt ist: „Die Leistungsklassen im Bereich des HFV heißen: Oberliga Hamburg, Landesliga, Bezirksliga, Kreisliga und Kreisklasse.“ Auch deshalb überlegt sich der HSV III nun gegen dieses Urteil vorzugehen. „Zumindest haben sie nun eine Entscheidung getroffen und sich begründet. Diese Erklärung steht nun im Raum und jetzt kann man sich drum streiten: zwei Juristen, drei Meinungen. Wir müssen jetzt mal gucken, wie wir damit umgehen. In jedem Fall werden wir die Begründungen analysieren und dann sagen, ob sie für uns nachvollziehbar sind oder eben nicht. Unsere Rechtsabteilung wird den Fall jetzt genauestens auswerten.“ Bis dahin heißt es für Sulejmani: Geduld bewahren, weiter Abwarten und Tee trinken…

Die offizielle Begründung des HFV, die uns Pressesprecher Carsten Byernetzki, hat zukommen lassen, lautet wie folgt:

Nach § 6 Absatz 2 der DFB-Jugendordnung (DFB-JO) kann der HFV für den älteren Jahrgang der A-Junioren für alle Herren-Mannschaften eines Vereins eine Spielerlaubnis erteilen.

Das hat der HFV nach Beschluss der Vereine beim HFV-Verbandstag am 04.06.2015 in § 28 Absatz 2 a) der HFV-Jugendordnung wie folgt geregelt.

A-Junioren des älteren Jahrganges sind für die erste Mannschaft der Herren-LK-Mannschaften uneingeschränkt spielberechtigt. Für die übrigen Mannschaften aus dem Herren-LK-Bereich sind die Spieler spielberechtigt, wenn für diesen Verein seit 2 Jahren eine Pflichtspielberechtigung besteht.

Fraglich war aus unserer Sicht, ob es sich bei der Mannschaft HSV III um eine erste Mannschaft handelt. Gemäß § 6 Absatz 2 der DFB-JO ist die 5. Spielklassenebene (Oberliga) die 3. Amateurklasse. Somit ist die 1. Amateurklasse die 3. Liga. Die erste Mannschaft im Sinne dieser Ordnung ist somit die Regionalligamannschaft des HSV.

Da der Spieler Veli Sulejmani keine zwei Jahre eine Pflichtspielberechtigung für den HSV besitzt, kann er bei der Mannschaft HSV III nicht eingesetzt werden.